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Man hofft, es nie in Anspruch nehmen zu müssen. Doch wenn es tatsächlich dazu kommt, dass man längere Zeit nicht zur Arbeit gehen kann und der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, ist es sehr hilfreich, wenn man dieses beziehen kann. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen dem Krankengeld, wie es in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird und dem Krankengeld in der privaten Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dem Arbeitnehmer erst ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld bezahlt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass erst einmal sechs Wochen lang keine Leistungen von der Versicherung bezogen werden können, sondern erst, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers eingestellt wird. lese weiter »
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