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Man hofft, es nie in Anspruch nehmen zu müssen. Doch wenn es tatsächlich dazu kommt, dass man längere Zeit nicht zur Arbeit gehen kann und der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, ist es sehr hilfreich, wenn man dieses beziehen kann. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen dem Krankengeld, wie es in der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird und dem Krankengeld in der privaten Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dem Arbeitnehmer erst ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld bezahlt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass erst einmal sechs Wochen lang keine Leistungen von der Versicherung bezogen werden können, sondern erst, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers eingestellt wird.
In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherte weitaus bessere Leistungen. Generell ist es üblich, dass man, wenn man privat versichert ist, die detaillierten Leistungen in Form einer Tarifwahl selbst bestimmen kann, somit sind die genauen Ansprüche der Versicherten gegen die Krankenversicherung auch nicht zu 100 Prozent identisch. Doch es ist möglich, die Dauer der Zahlung auf einen längeren Zeitraum festzulegen, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Außerdem zahlt die private Krankenversicherung vom ersten Tag an, unabhängig von der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Ein weiterer Vorteil gegenüber der GKV: In der PKV kann vorab vereinbart werden, bis zu welcher Höhe das Krankengeld bezahlt werden soll. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass es im Krankheitsfall nicht zu einem Liquiditätsmangel kommt und laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr eingehalten werden können. Die Obergrenze stellt jedoch das Nettoeinkommen dar, welches der Versicherte in gesundem Zustand vom Arbeitgeber erhält.
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